Folge 7: Gab's in DDR-Krimis Genossen, die als Täter überführt wurden?
Der ständige Konkurrenzkampf der beiden deutschen Staaten spiegelte sich auch im Fernsehprogramm wieder. Als im März 1958 in der BRD die Krimiserie "Stahlnetz" startete, lief knapp anderthalb Jahre später in der DDR der Krimi "Blaulicht" an.
Der "böse Wessi"
In den ersten Folgen von "Blaulicht" gerieten fast ausschließlich westdeutsche Bürger ins Fadenkreuz der Ermittler - entweder als Übeltäter oder als Anstifter derer. Da der Rundfunk der DDR der Zensur unterlag, behandelten die Autoren statt regimekritischen Themen Delikte wie Diebstahl, Entführung und Mord. Das Ziel der Reihe war es, die Arbeit der Volkspolizei realitätsnah zu demonstrieren, indem sie deren Fälle auf sachliche Art und Weise nachstellten.
Durch den Bau der Mauer 1961 verkümmerte der Bezug der Reihe zum Westen. Den Autoren fiel es durch die neue Situation immer schwerer das bisherige Täterbild glaubwürdig darzustellen. Deshalb kamen die Verbrecher von da an auch aus Ostdeutschland - waren aber nie Genossen. Im Oktober 1968 lief die letzte Folge von „Blaulicht“ im DDR-Fernsehen, da die Reihe unter anderem nicht mehr authentisch genug war.
Zensur des Rundfunks
Das Strafgesetzbuch der DDR beschränkte die Meinungs- und Fernsehfreiheit in der Republik. Demnach waren Handlungen verboten, deren Ziel es war, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR zu schädigen. "Da nicht genau definiert war, wo die Grenzen zwischen Kritik und Diskriminierung lagen, konnte jede Kritik als Diskriminierung aufgefasst und dementsprechend bestraft werden. Hieraus ergab sich in der Praxis zwangsläufig eine 'Selbstzensur'", erklärt Gerhard Gehle, Filmhistoriker und Betreiber der Webseite polizeiruf110-lexikon.de.
Zusätzlich war die Hauptabteilung Kriminalpolizei in die Auswahl der Szenarien einbezogen und konnte über die Köpfe der Autoren hinweg, inhaltliche Änderungen vornehmen oder Szenarien ganz abweisen. Vereinzelt entschied das Ministerium des Innern (MdI) über Rohabnahme, Endabnahme und Sendefreigabe. Durch diese Kontrolle gerieten keine Parteisekretäre, Kreisfunktionäre oder Mitglieder des Politbüros in die Rolle des Fernsehverbrechers.
Der Nachfolger "Polizeiruf 110"
Acht Monate nach der Erstausstrahlung des "Tatorts" in der BRD ging in der DDR 1971 der Krimi "Polizeiruf 110" zum ersten Mal auf Sendung. Im Gegensatz zu "Blaulicht" kamen die Täter von Anfang an aus der ostdeutschen Bevölkerung - egal ob Arbeiter, Chef oder Außenseiter. Jedoch beging weder eine Person aus der hohen Gesellschaftsschicht, noch ein Genosse ein Verbrechen. Die Ermittler traten dabei immer korrekt und ohne Laster auf, um eine gewisse Vorbildfunktion zu erfüllen.
Die Fälle in "Polizeiruf 110" waren realitätsnah und zeigten ebenfalls die Schattenseiten des DDR-Lebens. Die Folge "Schuldig" kritisierte bewusst die Wohnraumknappheit in der DDR. Es folgte keine Wiederholung dieser und manch anderer DDR-kritischer Episode. Dennoch hatte die Reihe großen Erfolg: Die Verbrechen waren "einfache, nachvollziehbare Delikte und für den Zuschauer absolut überschaubare, logische Ermittlungen", so Gerhard Gehle.
Der "böse Wessi"
In den ersten Folgen von "Blaulicht" gerieten fast ausschließlich westdeutsche Bürger ins Fadenkreuz der Ermittler - entweder als Übeltäter oder als Anstifter derer. Da der Rundfunk der DDR der Zensur unterlag, behandelten die Autoren statt regimekritischen Themen Delikte wie Diebstahl, Entführung und Mord. Das Ziel der Reihe war es, die Arbeit der Volkspolizei realitätsnah zu demonstrieren, indem sie deren Fälle auf sachliche Art und Weise nachstellten.
Durch den Bau der Mauer 1961 verkümmerte der Bezug der Reihe zum Westen. Den Autoren fiel es durch die neue Situation immer schwerer das bisherige Täterbild glaubwürdig darzustellen. Deshalb kamen die Verbrecher von da an auch aus Ostdeutschland - waren aber nie Genossen. Im Oktober 1968 lief die letzte Folge von „Blaulicht“ im DDR-Fernsehen, da die Reihe unter anderem nicht mehr authentisch genug war.
Zensur des Rundfunks
Das Strafgesetzbuch der DDR beschränkte die Meinungs- und Fernsehfreiheit in der Republik. Demnach waren Handlungen verboten, deren Ziel es war, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR zu schädigen. "Da nicht genau definiert war, wo die Grenzen zwischen Kritik und Diskriminierung lagen, konnte jede Kritik als Diskriminierung aufgefasst und dementsprechend bestraft werden. Hieraus ergab sich in der Praxis zwangsläufig eine 'Selbstzensur'", erklärt Gerhard Gehle, Filmhistoriker und Betreiber der Webseite polizeiruf110-lexikon.de.
Zusätzlich war die Hauptabteilung Kriminalpolizei in die Auswahl der Szenarien einbezogen und konnte über die Köpfe der Autoren hinweg, inhaltliche Änderungen vornehmen oder Szenarien ganz abweisen. Vereinzelt entschied das Ministerium des Innern (MdI) über Rohabnahme, Endabnahme und Sendefreigabe. Durch diese Kontrolle gerieten keine Parteisekretäre, Kreisfunktionäre oder Mitglieder des Politbüros in die Rolle des Fernsehverbrechers.
Der Nachfolger "Polizeiruf 110"
Acht Monate nach der Erstausstrahlung des "Tatorts" in der BRD ging in der DDR 1971 der Krimi "Polizeiruf 110" zum ersten Mal auf Sendung. Im Gegensatz zu "Blaulicht" kamen die Täter von Anfang an aus der ostdeutschen Bevölkerung - egal ob Arbeiter, Chef oder Außenseiter. Jedoch beging weder eine Person aus der hohen Gesellschaftsschicht, noch ein Genosse ein Verbrechen. Die Ermittler traten dabei immer korrekt und ohne Laster auf, um eine gewisse Vorbildfunktion zu erfüllen.
Die Fälle in "Polizeiruf 110" waren realitätsnah und zeigten ebenfalls die Schattenseiten des DDR-Lebens. Die Folge "Schuldig" kritisierte bewusst die Wohnraumknappheit in der DDR. Es folgte keine Wiederholung dieser und manch anderer DDR-kritischer Episode. Dennoch hatte die Reihe großen Erfolg: Die Verbrechen waren "einfache, nachvollziehbare Delikte und für den Zuschauer absolut überschaubare, logische Ermittlungen", so Gerhard Gehle.
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Kommentar von Thorsten Wirth | 08.11.09