Gleichstellung behinderter Kinder an Schulen
Bremen als Musterschüler
28.07.10 08:00 Uhr | Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ist fester Bestandteil des BGB. Seit vergangenem Jahr wurde dieses durch die UN-Konvention erweitert und setzt sich nun mit Beginn des neuen Schuljahres zum ersten Mal an Bremer Schulen durch.
Seit neuem Schuljahr lernen Sonderschüler gemeinsam mit Regelschüler in kleinen Klassen. Grafik: Robert Sensfuß
Die UN-Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, dass Menschen in allen Lebenslagen in das gesellschaftliche Leben, wie eigenständiger Wohnsitz, Arbeit oder öffentliche Verkehrsmittel, einbezogen werden sollen. Es besagt auch, dass Kinder aufgrund ihrer Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Diese Entscheidung trat in Deutschland in Form der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Kraft.

Bremen möchte als erstes Bundesland mithilfe einer inklusiven Schulreform Sonderschulen in Regelschulen eingliedern. Ab dem neuen Schuljahr 2010/11, das am 4. August beginnt, soll es inklusive Klassen an Bremer Schulen geben – das heißt, Kinder lernen gemeinsam mit behinderten Kindern unter anderem Deutsch und Mathematik.

Umfangreiche Vorbereitungen

"Schon vorher war es mein Ziel als bildungspolitischer Sprecher der Bremer FDP-Bürgerschaftsfraktion, dass gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf stattfindet", erklärt Magnus Buhlert, FDP-Politiker und Mitglied der Bremischen Bürgerschaft (MdBB), gegenüber medienMITTWEIDA. Da es das Konzept der Inklusion an Bremer Grundschulen schon lange gibt, "war es nur folgerichtig, aufbauend auf den vielen positiven Erfahrungen das System zur Inklusion weiter zu entwickeln", ergänzt Buhlert.

Die hierfür notwendigen Vorbereitungen begannen Mitte des vergangenen Jahres mit der Planung zu Fortbildungsangeboten. Lehrer sind in Jahrgangsteams organisiert und besuchen entsprechende Fortbildungen. Zusätzlich ist es wichtig an Schulen Unterstützungs- und Beratungspotenzial einzurichten – das sogenannte Zentrum für unterstützende Pädagogik (ZuP). Sie beraten unter anderem ein Klassen- oder Jahrgangsteam und bereiten den Weg zum gemeinsamen Lernen.

Kleinere Klassen, individuelleres Lernen


Damit Lehrer nicht überfordert sind, werden "Inklusionsklassen mit nur 17 Regelschülern und maximal fünf behinderten Schülerinnen und Schüler gegründet", erklärt Karla Götz, Pressereferentin der Senatorin für Bildung und Wissenschat, gegenüber medienMITTWEIDA. Zuvor besuchten die Lehrenden eine Fortbildung zur Heterogenität, damit sie individuell auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen eingehen können. So "sollen alle Kinder individuell zu ihrem bestmöglichen Lernergebnis geführt werden", so Buhlert. Weiterhin meint er, dass es in besonderen Situationen Unterricht mit zwei Lehrkräften geben wird. "Die Lehrer haben sicherzustellen, dass sie mit ihrer Pädagogik auf die einzelnen Kinder eingehen, jedes unterstützen, fördern und fordern", betont er.

Der Inklusionsauftrag gilt für beide Schularten der Sekundarstufe I – die Oberschule und das Gymnasium. Da es aber beim Gymnasium aufgrund des Erreichens des Abiturs in zwölf Jahren ein höheres Lernniveau gibt, ist diese Schulart kein geeigneter Förderort für lernbehinderte Schüler. "Im vergangenen Jahr wurde das Bremische Schulgesetz entsprechend geändert. Jetzt gibt es einen Rechtsanspruch auf Inklusion", erwähnt Buhlert.
Ressort: Panorama | Themen: Bildung, Gesellschaft, Politik
Sarah Korzeniewski
Über den Autor:
Name:
Sarah Korzeniewski
Studiengang:
Medienmanagement 2009


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